WIldparkabschied: DFB Bundesgericht stellt Verfahren ein

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bund hat heute das Urteil des dortigen Sportgerichts aufgehoben. Im Gegenzug verpflichtete sich der Karlsruher SC zur Zahlung von 3.000,00 Euro an die DFB Kulturstiftung für Projekte im Bereich der Fan- und Erinnerungskultur.

Vor Gericht betonte der Karlsruher Sport-Club erneut vor Gericht, dass es sich bei dem durch die Supporters Karlsruhe 1986 e.V. organisierten Wildparkabschied „Danke Wildparkstadion!“ um eine gut organisierte und beanstandungslose Veranstaltung gehandelt habe. Dennoch ließ sich der Vorwurf, es handele sich um eine zusammenhängende Veranstaltung vor dem Bundesgericht, nicht entkräften. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass der Karlsruher SC aus dem Catering unserer Veranstaltung einen wirtschaftlichen Profit gezogen habe.

Das Gericht ging in seiner Begründung daher weiterhin von einer für den KSC vorhandenen Genehmigungspflicht für unsere nachgeordnete Veranstaltung aus. Dennoch hat das Bundesgericht das Urteil des DFB-Sportgerichts aufgehoben. Was wir als Teilerfolg werten!

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Wegweisende Mitgliederversammlung des KSC

Die Bundesliga hat spielfrei. Ein entspanntes Wochenende steht an? Mitnichten! Unser Karlsruher SC hat am Samstag, 12. Oktober 2019 ab 11:30 in der Schwarzwaldhalle Karlsruhe seine diesjährige, ordentliche Mitgliederversammlung. Auf der umfangreichen Agenda stehen wegweisende Wahlen für verschiedenen Vereinsgremien.

Durch die Ausgliederung im Sommer dieses Jahres, liegen neue Kompetenzen und Aufgabenbereiche in den Gremien des Präsidiums und Verwaltungsrats. In dem wichtigen Beirat der neuen „Fußball-GmbH“ sind nicht weniger als 5 Posten durch diese beiden Vereins-Gremien zu besetzen. Neben dem dreiköpfigen Präsidium – die alle in dem neuen Beirat einen Platz haben, ziehen der Verwaltungsratsvorsitzende und sein Stellvertreter ebenfalls ein. In diesem Beirat – der u.a. die Geschäftsführer bestellt und abberuft – wird die „Richtung“ der Kapitalgesellschaft vorgegeben.

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Infoveranstaltung zu Wahlen beim KSC

Am 12. Oktober 2019 finden im Rahmen der Mitgliederversammlung des Karlsruher Sport-Club die Wahlen für (nahezu) alle Vereinsgremien statt. Grundsätzlich, aber auch aufgrund der Bedeutung für die aus dem Verein herausgelöste Kapitalgesellschaft, liegt der Fokus vieler Mitglieder auf den Funktionen des Präsidiums und des Verwaltungsrats. Erfahrungsgemäß ist der zeitliche Rahmen in der Mitgliederversammlung (sehr) begrenzt; eine ausführliche Vorstellung oder auch eine intensive direkte Ansprache der einzelnen Kandidaten kaum möglich.

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