IMPFEN LASSEN – LEBEN RETTEN!

Die Corona-Pandemie fordert nach wie vor unfassbar viel von uns als Menschen, aber auch als Gesellschaft, ab. Lange haben wir uns als Vorstand der Supporters Karlsruhe 1986 e.V. überlegt wie wir mit dem Thema „Impfung“ umgehen sollen oder gar umgehen müssen. Als eingetragener Verein haben wir außerdem eine gesellschaftliche Verantwortung, der wir gerecht werden müssen. Wir wissen, dass wir mit unserem Appell polarisieren werden und sind uns durchaus bewusst, dass nicht jeder – auch nicht alle unserer Mitglieder – diese Meinung teilen wird. Und dennoch haben wir uns als Vorstand dazu entschieden in einer schwierigen Zeit eindeutig Stellung zu dem sehr wichtigen Thema „Impfung“ zu beziehen und somit unserer Verantwortung gerecht zu werden. Das Ganze auch deswegen, weil wir der Überzeugung sind, dass ein sehr großer Teil der Gesellschaft den solidarischen Gedanken in der Pandemie lebt und ihrer persönlichen Verantwortung gegenüber den Mitmenschen gerecht wird. Denn nur gemeinsam gelingt uns der Kampf gegen das Virus.

Marco Fuchs, 1. Vorsitzender der Supporters Karlsruhe 1986 e.V., im Namen des gesamten Vorstand.

Impfen lassen – Leben retten!

Dezember 2020. Wir befinden uns im (Teil-)Lockdown. An Freizeitaktivitäten, Stadionbesuche oder ein Bier in der Kneipe ist nicht zu denken. Im Laufe des Dezembers wird über einen harten „Lockdown“ entschieden und auch große Teile des Einzelhandels werden geschlossen.

Die Krankenhäuser und Intensivstationen, vor allem aber die Pflegekräfte, sind überlastet.

Die zusätzlichen Kontaktbeschränkungen auf nur noch eine Person und die nächtliche Ausgangssperre setzen uns allen zu.

Ein düsteres Weihnachtsfest steht bevor. Aber, wir alle haben auch Hoffnung, denn der erste Impfstoff wird zugelassen und die ersten Menschen werden in Deutschland geimpft.

 

Dezember 2021. Heute. Die Zahlen der Infektion steigen seit einigen Wochen wieder rasant und mehr als bedenklich an.

Überall werden Warnungen laut(er) und nach und nach wurden und werden wieder harte Maßnahmen umgesetzt.

In die Kneipe und ins Stadion kann nur wer geimpft oder genesen ist und zusätzlich einen Test gemacht hat. Mancherorts ist es gar nicht mehr möglich oder die Kapazitäten sind massiv eingeschränkt. Das Wort „Lockdown“ fällt immer häufiger und nahezu täglich gibt es neue Auswirkungen auf unser Privat- und Berufsleben.

Die Angst vor einer Überlastung des Gesundheitssystems ist allgegenwärtig. Es müssen bereits Patienten in andere Krankenhäuser verlegt werden, da die Kapazitäten wieder – vor allem erneut auch personell – am Limit sind. 

Unverständnis, Verzweiflung und Wut machen sich in der Gesellschaft breit. Erneut steht uns ein düsteres Weihnachtfest bevor.

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WM IN KATAR? OHNE UNS!

Zwölf Monate des Protestes gegen Menschenrechtsverletzungen und elende Arbeitsbedingungen.

Ein Jahr vor dem Eröffnungsspiel zur Fußball-Weltmeisterschaft 2022 bekräftigen wir unsere Kritik am Beschluss der FIFA, das Turnier in Katar auszutragen. Diese Entscheidung war 2010 falsch, als sie gefällt wurde, und sie ist heute genauso falsch. Sie dient lediglich finanziellen Interessen, nicht dem Fußball.

Mit der Austragung der Fußball-Weltmeisterschaft erhofft sich Katar einen Imagegewinn mittels Sportswashing. Die FIFA dient ihr dabei als willfähriger Partner. Dieses Zusammenspiel wollen wir nicht hinnehmen. Die zwölf Monate bis zum Turnierbeginn sollen ein Jahr des Protestes werden. In Veranstaltungen, eigenen Fußballturnieren, Bannern, Choreografien und anderen Aktionen werden wir die Situation in Katar thematisieren und die Politik der FIFA kritisieren. Wir werden uns dem Spektakel, das dem Fußball die Seele raubt, verweigern.

Gründe gibt es genug!

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STELLUNGNAHME ZUM BGH URTEIL

Am 04. November hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein Urteil, ganz im Interesse des DFB gefällt. Mit seinem Urteil hat der BGH leider ein fatales Signal für Fanrechte gesendet und den DFB ermächtigt, weiterhin an seinen primitiven und aus einer anderen Zeit stammenden Kollektivstrafen festzuhalten!

Als Mitglied bei Unsere Kurve, schließen wir uns der nachfolgenden Stellungnahme vollumfänglich an:

Der BGH hat den Schiedsspruch des Schiedsgerichts bestätigt, die Rechtsbeschwerde des FC Carl Zeiss Jena gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts abgewiesen und die Verbandstrafen des DFB damit gebilligt. Die Argumentation: Schiedssprüche seien nur anzufechten, wenn sie gegen die öffentliche Ordnung verstießen. Und: Verbandstrafen seien nicht als Strafe zu werten, sondern als präventive Maßnahme.

Indem sich der BGH der Argumentation des DFB bzgl. des präventiven Charakters von Verbandsstrafen anschließt, verschließt er die Augen davor, dass diese sogenannten präventiven Maßnahmen immer als Strafe wahrgenommen und auch in dieser Logik eingesetzt werden.

Wenn es sich auch in der Praxis um echte Prävention handeln würde, dann würde vielmehr der Zweck und die Wirkung von Verbandsstrafen in den Blick rücken. Regelmäßige Evaluation und Anpassung einer solchen Praxis wären dann eine Selbstverständlichkeit. Dies geschieht bereits etwa an Spieltagen bei Sicherheitsbesprechungen aller beruflich daran beteiligten Akteur:innen und Institutionen. Soziale Fanprojekte und Fanbeauftragte sind in der Präventionsarbeit aktiv. Ordnungsdienste müssen über ihre Arbeit Rechenschaft ablegen. Wenn sich diese Dinge bewähren, werden sie als positiv erlebt.

Allein die Verbandstrafen haben den Beweis ihrer positiven Wirkung noch nicht erbracht. Sie bleiben eine schlichte finanzielle Androhung, ohne zu erklären, was alle Beteiligten einer Problemlösung näher bringen kann.

Die Straf-Logik des DFB basiert auf seiner Verfahrensordnung und ist nicht lösungsorientiert. Vielmehr scheint sich der DFB selbst dazu zu zwingen, Lösungsorientierung aus dem Blick zu verlieren. Daher fordern wir erneut und dringend eine Überarbeitung der Verfahrensordnung.

Eine solche Reform muss u.a. Antworten auf folgende Fragen finden:

Welche Form von Prävention ist bei den Maßnahmen gemeint und wie wird der Öffentlichkeit dargelegt, welche Punkte dafür wesentlich sind?

Wie können die Effekte von Verbandsstrafen im Sinne der Prävention evaluiert werden?

Wie kann künftig verhindert werden, dass die Kosten für eine Präventionsmaßnahme auf Dritte übertragen werden, zu denen in dieser Hinsicht kein Rechtsverhältnis besteht?

Die Folgen dieses Handelns und die so auch weiterhin möglichen Kollektivstrafen gegen Zuschauer*innen werden den Konflikt zwischen Fanszenen und dem DFB auf dem Rücken der Vereine weiter anheizen. Die Vereine sitzen dabei auch weiterhin zwischen allen Stühlen.

Zudem bleiben zivilrechtliche Verfahren, die sich in der Höhe auf Millionenumsätze der Vereine beziehen und die Kosten der Verbandstrafen für Vereine auf Einzelpersonen abwälzen, damit weit entfernt von einer angemessenen Prävention, sondern können Existenzen vernichten.

UnsereKurve – 04. November 2021 – https://www.unserekurve.de/blog/stellungnahme-zum-bgh-urteil/
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