STELLUNGNAHME ZUM BGH URTEIL

Am 04. November hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein Urteil, ganz im Interesse des DFB gefällt. Mit seinem Urteil hat der BGH leider ein fatales Signal für Fanrechte gesendet und den DFB ermächtigt, weiterhin an seinen primitiven und aus einer anderen Zeit stammenden Kollektivstrafen festzuhalten!

Als Mitglied bei Unsere Kurve, schließen wir uns der nachfolgenden Stellungnahme vollumfänglich an:

Der BGH hat den Schiedsspruch des Schiedsgerichts bestätigt, die Rechtsbeschwerde des FC Carl Zeiss Jena gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts abgewiesen und die Verbandstrafen des DFB damit gebilligt. Die Argumentation: Schiedssprüche seien nur anzufechten, wenn sie gegen die öffentliche Ordnung verstießen. Und: Verbandstrafen seien nicht als Strafe zu werten, sondern als präventive Maßnahme.

Indem sich der BGH der Argumentation des DFB bzgl. des präventiven Charakters von Verbandsstrafen anschließt, verschließt er die Augen davor, dass diese sogenannten präventiven Maßnahmen immer als Strafe wahrgenommen und auch in dieser Logik eingesetzt werden.

Wenn es sich auch in der Praxis um echte Prävention handeln würde, dann würde vielmehr der Zweck und die Wirkung von Verbandsstrafen in den Blick rücken. Regelmäßige Evaluation und Anpassung einer solchen Praxis wären dann eine Selbstverständlichkeit. Dies geschieht bereits etwa an Spieltagen bei Sicherheitsbesprechungen aller beruflich daran beteiligten Akteur:innen und Institutionen. Soziale Fanprojekte und Fanbeauftragte sind in der Präventionsarbeit aktiv. Ordnungsdienste müssen über ihre Arbeit Rechenschaft ablegen. Wenn sich diese Dinge bewähren, werden sie als positiv erlebt.

Allein die Verbandstrafen haben den Beweis ihrer positiven Wirkung noch nicht erbracht. Sie bleiben eine schlichte finanzielle Androhung, ohne zu erklären, was alle Beteiligten einer Problemlösung näher bringen kann.

Die Straf-Logik des DFB basiert auf seiner Verfahrensordnung und ist nicht lösungsorientiert. Vielmehr scheint sich der DFB selbst dazu zu zwingen, Lösungsorientierung aus dem Blick zu verlieren. Daher fordern wir erneut und dringend eine Überarbeitung der Verfahrensordnung.

Eine solche Reform muss u.a. Antworten auf folgende Fragen finden:

Welche Form von Prävention ist bei den Maßnahmen gemeint und wie wird der Öffentlichkeit dargelegt, welche Punkte dafür wesentlich sind?

Wie können die Effekte von Verbandsstrafen im Sinne der Prävention evaluiert werden?

Wie kann künftig verhindert werden, dass die Kosten für eine Präventionsmaßnahme auf Dritte übertragen werden, zu denen in dieser Hinsicht kein Rechtsverhältnis besteht?

Die Folgen dieses Handelns und die so auch weiterhin möglichen Kollektivstrafen gegen Zuschauer*innen werden den Konflikt zwischen Fanszenen und dem DFB auf dem Rücken der Vereine weiter anheizen. Die Vereine sitzen dabei auch weiterhin zwischen allen Stühlen.

Zudem bleiben zivilrechtliche Verfahren, die sich in der Höhe auf Millionenumsätze der Vereine beziehen und die Kosten der Verbandstrafen für Vereine auf Einzelpersonen abwälzen, damit weit entfernt von einer angemessenen Prävention, sondern können Existenzen vernichten.

UnsereKurve – 04. November 2021 – https://www.unserekurve.de/blog/stellungnahme-zum-bgh-urteil/

Verteilung der TV-Gelder im Profifussball – Ein Kommentar

Die Fußball-Bundesliga läuft. Die Stadien sind leer, dennoch ist der Protest der Fanszenen allgegenwärtig sichtbar. Auch während unseres Heimspiels am 28.11.2020 gegen den SC Paderborn wurde auf einem Banner an der N-Tribüne eine gerechte Verteilung der TV-Gelder gefordert. Die Kluft zwischen den Top-Clubs und den vermeintlich „kleinen“ Vereinen, zu welchen auch unser Karlsruher SC zählt, darf nicht noch größer werden.

Der KSC hatte zuvor, zusammen mit vier Erstligisten (FSV Mainz 05, Arminia Bielefeld, FC Augsburg, VfB Stuttgart) und neun weiteren Zweitligisten, in einem Positionspapier eine gerechtere Verteilung der Gelder gefordert. So wurde u.a. formuliert, dass die nationalen und internationalen TV-Einnahmen der DFL zusammen in einem Topf landen sollen. Dadurch würde der Anteil der zweiten Liga an den Gesamteinnahmen steigen. Eine weitere Forderung war, dass bei der Verteilung nicht nur die Leistung, sondern auch die Attraktivität der Klubs berücksichtigt werden soll. Ein wie wir finden, guter Ansatz für ein Umdenken im Profifußball.

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„RASSISMUS-DEBATTE DARF NICHT FÜR RESTRIKTIVE SICHERHEITSPOLITIK INSTRUMENTALISIERT WERDEN.“

Baden-Württembergische Fanorganisationen reagieren auf Aussage des Innenministers Strobl: 
 

Für uns ist es leider nichts Neues, dass sich im Vorfeld der alljährlichen Innenministerkonferenz (IMK) einzelne Innenminister zu Wort melden und ihre Ideen und Forderungen restriktiver Sicherheitspolitik formulieren – bevorzugt in Bezug zum Fußball und seinen Fans. In diesem Kontext werden wiederkehrend Forderungen nach personalisierten Eintrittskarten laut, auf die ebenso regelmäßig von Fanorganisationen – sowohl öffentlich als auch in Gesprächen – reagiert wird. Gebetsmühlenartig erklären wir seit Jahren, warum personalisierte Eintrittskarten nicht zielführend sind, welche Probleme sich im Hinblick auf Datenschutz ergeben würden und dass solche Maßnahmen eine pauschale Kriminalisierung von Fußballfans darstellen. 

Im Vorfeld der IMK zwischen dem 17. und 19. Juni in Erfurt hat der Baden-Württembergische Innenminister Strobl die oben beschriebene „Tradition“ fortgesetzt. Dieses Mal versucht er personalisierte Eintrittskarten in die aktuelle gesellschaftliche Debatte über Rassismus in unserer Gesellschaft einzubetten. Zunächst stellt er gegenüber der Deutschen Presse Agentur treffend fest: „Es ist absolut inakzeptabel, wenn bei Fußballspielen Rassismus offen zutage tritt, wenn völlig unschuldige Menschen traktiert werden, nur weil sie anderer Herkunft oder Hautfarbe sind“. Diese Aussage unterstützen wir ausdrücklich. Dann verbindet er diese wichtige Botschaft jedoch mit personalisierten Eintrittskarten und suggeriert eine bessere Strafverfolgung, die mit diesem Mittel faktisch nicht gegeben ist. 

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